Scheideanstalt
Goldschmuck
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Goldschmuck trägt in der Regel einen Stempel, der die Echtheit und den Goldgehalt ausweist. So steht zum Beispiel der Stempel 585 für einen Goldgehalt von 58,5 Prozent. Der Rest besteht aus Beimengungen anderer Legierungsmetalle. Wählen Sie bei dem entsprechenden Metall die Feinheit und das Gewicht in Gramm und Sie erhalten einen ersten Richtwert.

Falls Ihnen die Feinheit nicht bekannt ist, so geben Sie lediglich das Gewicht an und wählen beim Feingehalt den Wert „keine Angabe“ und Sie erhalten einen vorläufigen Schätzwert zur Wertermittlung Ihrer Einlieferung.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Ware zum Zwecke der Wertermittlung irreparabel zerstört oder beschädigt und gegebenenfalls eingeschmolzen wird. Bestandteile wie Steine, Perlen, Uhrwerke oder Modeschmuck können nach der Wertermittlung nicht mehr an Sie ausgehändigt werden.

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