Scheideanstalt

In Deckung… ! “SARS-CoV-2 (COVID-19)”

Wir bleiben grundsätzlich die Gleichen, wir bleiben im Vertrauen, dass “alles gut wird”, aber wir unterziehen uns auch täglichen radikalen Analysen, wie wir den anstehenden Herausforderungen des Marktes, der Politik und vor allem denen unserer aller Sicherheit und unserer aller Gesundheit gerecht werden. Lesen Sie und sehen Sie…

Anläßlich der sich ausweitenden Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus, der notwendigen “Durchseuchung” der Gesellschaft (Die amtierende Kanzlerin erwartet eine Verbreitung im Bereich von 70% im Bezug auf die Deutsche Gesamtbevölkerung, Quelle verfügbar), angesichts der vielen tausend Mutationen seit März letzten Jahres und der Einen, die vermutlich etwas infektiöser sein könnte, rückt die Sicherheit unserer Mitarbeiter, Kunden und Zulieferer akut und unmißverständlich immer noch weiter aus dem Mittelpunkt in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit und Handlungen! Wir sind sehr wachsam, sehr wachsam und entschlossen wachsam!

Wir verfolgen die Veröffentlichungen unserer nationalen Gesundheitsbehörde (Bundesministerium für Gesundheit) dem Robert-Koch-Institut (RKI), der who und und bitten auch alle Kunden, sich selbst über die aktuellen Entwicklungen, das sogenannte “Infektionsgeschehen” und Handlungsempfehlungen der zuständigen Behörden auf dem Laufenden zu halten. Dabei möchten wir empfehlen, die Tagesschau der ARD und das Heute-Magazin des ZDF nicht als einzige Quellen zu frequentieren. Auch die Johns Hopkins Universität in den USA (Anwendbares Stiftungsvermögen 6,28 Milliarden Dollar), die in den ersten Tagen der Krise in 2020 am besten über heraufgezogene Drohkulissen in Deutschland informiert gewesen zu sein scheint, gehört eigentlich nicht dazu.

Unsere gewerblichen Betriebsstätten werden weiterhin für Sie operativ sein und wir werden versuchen, grundsätzlich weiterhin die gewohnte Servicequalität zu liefern. Bitte haben Sie allerdings Verständnis, dass wir unsere reguläre Geschäftstätigkeit und unsere Routinen den aktuellen Anforderungen und den abnehmenden Befürchtungen unserer Kundschaft anpassen.

Dazu gehört, dass wir sämtliche Anlieferungen nur noch mit Handschuhen bearbeiten werden, diese ggf. vor der Bearbeitung desinfizieren, uns vor und nach dem Auspacken jedes Auftrags die Hände waschen und Verbrauchsmaterial nachhaltig ressourcenschonend in einem UV-C Lichtdesinfektionsschrank einer drastischen Entkeimungsprozedur unterziehen. Gleiche hygienische Sorgfalt werden wir im Versand bei der Verpackung unserer Produkte und Dienstleistungsergebnisse walten lassen. Wenn Sie mit uns nur fernmündlich oder auch nur auf dem Versandwege arbeiten möchten, so kommt uns das entgegen. Wir werden bis auf Weiteres, in Ihrem und unserem gesundheitlichen Interesse, auch versuchen, notwendigen, physischen Kundenkontakt so weit wie möglich zu reduzieren.

Auf der Website des Robert-Koch-Instituts, der wichtigsten Instanz in Deutschland kann man den Steckbrief des Virus einsehen: Steckbrief SARS-CoV-2 Coronavirus

Waschen Sie sich häufiger die Hände zur Bekämpfung auch von bakteriellen Erregern, bleiben Sie bitte gesund!


Ihr unerschrockenes Team von

Schiefer Co. Schriftlogo 2021


Stand 8.März 2020

 

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wenn es um die vielleicht beizeiten nützliche oder sogar notwendige Lektüre zur eigenen Vertraut- und Bekanntmachung mit dem “Infektionsschutzgesetz (IfSG)” geht. Wir haben selbst versucht, hier Verantwortlichkeiten bestimmter Abteilungen des “Bundesministeriums für Gesundheit” herauszulesen. Vielleicht haben Sie mehr Erfolg. 

Hier zwei erste wichtige Auszüge: 

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

§ 1 Zweck des Gesetzes

(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
(2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.
 

Unter diesem Link können Sie im Infektionsschutzgesetz (IfSG) lesen

Unter diesem Link können Sie letzten Anpassungen des IfSGs nachlesen

ÖFFNUNGSZEITEN

Historisches Ankaufskontor
Hochparterre (11 Steinstufen rauf)
Montag-Freitag 08:30h-18:00h
Samstag 10:00h-14:00h

Termine auch nach Vereinbarung

Reguläre Werkstattzeiten/
Dienste für Gewerbekunden
Montag-Freitag 08:00h-18:00h

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Historisches Ankaufskontor
Hochparterre (11 Steinstufen rauf)
Montag-Freitag 08:30h-18:00h
Samstag 10:00h-14:00h

Termine auch nach Vereinbarung

Ladenlokal für Gewerbekunden
im Souterrain (5 Steinstufen runter)
Montag-Freitag 08:30h-18:00h

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